Fischereiordnung

1.
Mit Erwerb einer Fischerkarte sind sie automatisch Club-Mitglied und akzeptieren die Teichordnung in allen Punkten.

2.
Fänge von Karpfen und Amurkarpfen über 4 kg müssen ausnahmslos in den Teich zurückgesetzt
werden und dürfen nicht im Setzkescher gehalten werden. Verangelte Fische sind beim Teichwart abzugeben.

3.
Die Besitzer, Aufsichtsorgane und Jahreskartenfischer (nach Vorweisung der Jahreskarte) sind berechtigt Fischerpapiere,
Fischerausrüstung, Gepäck und das Fahrzeug zu kontrollieren.
Jede Verweigerung gilt als Schuldeingeständnis.
Kontrollorgane sind berechtigt Diebesgut, Angelgeräte, Fischerkarte und Lizenz einzuziehen ohne finanzielle Abgeltung
Diebstahl wird ausnahmslos angezeigt.

4.
Jeder Fischer ist verpflichtet auf Fischdiebstahl zu achten und dem Aufsichtsorgan zu melden.
Wenn ein Fischer 10 Tageskarten löst, bekommt er die 11 nach vorlegen gratis.

5.
Pro Karte dürfen 2 Friedfische oder 1 Raubfisch und 2 Beifische entnommen werden.
Die erzielten Fänge sind unverzüglich mit Länge und Gewicht in die Fangliste einzutragen.
Es ist untersagt bei Erreichung der erlaubten Fischzahl weiterzufischen oder gegen andere auszutauschen.

6.
Jeder Fischer und Besucher betritt das Gelände auf eigene Gefahr.
Für etwaige Personen und Besucher wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für ihre Kinder.

7.
Erlaubt sind 2 Angelruten mit je einem Einfachhaken.

8.
Anfüttern ist erlaubt jedoch pro Tag max. 1 kg. Das Vorfüttern ohne zu fischen ist verboten.

9.
Das Angeln ist nur in der Zeit von 7 bis 19 Uhr gestattet.
Vor Tagesanbruch und nach Dämmerung ist das Fischen verboten.

10.
Nachtfischen ist zu den angeführten Terminen erlaubt.
Die Nachtkarte gilt von 20 bis 6 Uhr, beim Nachtfischen muss der Angelplatz ständig beleuchtet sein.

11.
Die Weitergabe von Fischen ist verboten.
Nur die zur Mitnahme erlaubter Fische sind bis zum Verlassen der Teichanlage Lebend im Setzkescher zu halten.
Das Ausnehmen der Fische am Teich ist nicht erlaubt. Fische Lebend vom Teich abtransportieren ist verboten.

12.
Jeder Fischer hat eine Abhakmatte, Messgerät, Fischwaage, Fischtöter, Unterfänger sowie Setzkescher mitzuführen.

13.
Campieren und offene Feuer sind nicht erlaubt.

14.
Streitsüchtige und alkoholisierte Personen werden von der Teichanlage verwiesen und verlieren ihre Angelberechtigung.

15.
Die Teichanlage ist sauber zu halten und der Mist mitzunehmen.
Für gestohlenes, beschädigtes oder in Verlust gegangenes Eigentum wird keine Haftung übernommen.
Das gilt auch für Kfz die am Teichgelände parken.

Kommentare sind geschlossen.